21 November 2024
2024/04/19 - 16:30
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Neue Regelungen zur Visaerteilung für afghanische Staatsangehörige

Ab dem 16.04.2024 müssen Antragsteller, die im Besitz eines afghanischen Reisepasses mit gültigem Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Deutschland sind und zum ersten Mal eine Reise nach Iran planen, persönlich mit Originalpass und den Originaldokumenten ihres Aufenthaltstitels zur Visastelle des Konsulats kommen, um ein Visum der Islamischen Republik Iran zu erhalten.

 

Antragsteller, die im Besitz eines afghanischen Reisepasses mit gültigem Aufenthaltstitel und Wohnsitz in Deutschland sind und bereits einmal ein Visum von den Vertretungen der Islamischen Republik Iran in Deutschland erhalten haben und in den Iran gereist sind, erhalten ohne persönliche Anwesenheit des Antragstellers ein Visum der Islamischen Republik Iran, indem sie den Originalpass und einen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen.

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