Empfehlungen des Hygieneministeriums zu den internationalen Flügen und die Einreise von Passagieren
Empfehlungen des Hygieneministeriums zu den internationalen Flügen und die Einreise von Passagieren in die Islamische Republik Iran
Empfehlungen des Hygieneministeriums zu den internationalen Flügen und die Einreise von Passagieren in die Islamische Republik Iran
1- Alle Passagiere an Flughäfen,auf See oder auf dem Land sind verpflichtet, das Gesundheitszertifikat, das vom Abreiseland in Englisch ausgestellt wurde sowie einen Covid-19 Molekulartest ( PCR einer Zentralbehandlung des jeweiligen Hygieneministeriums des Abreiselandes) , der nicht älter als 96 Stunden ist, in Iran vorzulegen.
2- Sollten die Passagiere nicht in Besitz dieses Gesundheitszertifikats wie in Punkt 1 beschrieben und ausländische Flugpassagier sein, dürfen sie nicht in Iran einreisen. Falls aber die Flugpassagier iranischer Staatsangehöriger und nicht im Besitz eines solchen Gesundheitszertifakts ist, dann muss er auf eigene Kosten sich für 14 Tage in Quarantäne, die vom Gesundheitsministerium Irans festgelegt ist, begeben.
3- Alle Flugpassagiere, Iraner und nicht Iraner sind verpflichtet, das Selbst-Erklärungsformular , welches sie von der Fluggesellschaft erhalten haben, vor oder während des Fluges auszufüllen und an den Vertretern der Fluggesellschaft oder die Ärzte an der Grenze abzugeben.
4- Es wird eine Kontrolle während des Eintritts in das Land an allen Grenzen und für alle Passagiere durchgeführt ( diese Kontrolle erfolgt trotz Abgabe des Gesundheitszertifikats).
5- Falls ein Flufpassagier, der nicht Iraner ist, Corona -Symptome aufweist, muss er sich bis zur Vorlage eines negativen Tests in Quarantäne begeben,die vom Handlungs-und Hygieneministerium Irans festgelegt wurde. Die iranischen Passagiere müssen in häuslischer Quaratäne bleiben.
6- Diese Regelungen gelten für alle Iraner und nicht Iraner. Die Art des Passes,des Visums, Ziel der Einreise und ähnliches sind dabei unerheblich