29 October 2024
2021/11/08 - 20:22
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Mitteilung über die Anweisung der Hygienischen Protokolle für die Einreise in den Iran

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Mitteilung  über die  Anweisung  der Hygienischen Protokolle  für die Einreise in den Iran

Nach der Mitteilung des Behandlungs.-und Hygiene Ministeriums vom 21.10.2021 wird folgendes mitgeteilt:

Alle Personen, die über 12 Jahre alt sind, sowohl iranische als auch ausländische Staatsangehörige, müssen die u.g. Unterlagen bei der Einreise an den iranischen Grenzen, wie der Landesgrenzen , Luftgrenzen sowie Bahngrenzen vorlegen:

Die iranischen Staatsangehörigen sowie ausländischen Stattangehörigen müssen einen PCR Test über Corona abgeben. Dieser darf nicht älter als 96 Stunden und von den gültigen Laboren sein.

Die ausländischen Staatsangehörigen müssen einen Corona Impfpass vorlegen, aus dem ersichtlich ist, dass die 2. Impfung nicht länger als 2 Wochen alt ist.

Falls es sein muss, müssen die Passagier bei der Einreise in den Iran einen PCR Test auf eigene Kosten machen lassen.

Passagiere aus Risikogebieten, direkt oder indirekt, müssen ausser einem negativen Test auch den Impfpass vorglegen, aus dem hervorgeht, dass die beiden Corona-Impfungen gemacht worden sind.

Die Liste dieser Länder lautet:
Albanien, Armenien, Belaruss, Bosnien und Herzegowina, Brunei Darussalam, Burundi, Kuba, Domininikanische Republik, Ägypten, Eritrea, Ethiopien, Gabun, Georgien, Ruanda, Guatemala, Guinea, Haiti, Honduras, Irak, Jamaika, Kenia, Nord-Korea, Kosovo, Letland, Libyen, Malaysia,  Mexiko,Moldawien, Russland, Mongolei, Montenegro, Myanmar, Nord-Mazedonien, Nicaragua, Papua Neuguinea, Philippinen, Rumänien, Serbien, Seychellen, Slowenien, Sudan, Surinam, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Türkei, Trinidad, Tobago, Turkmenistan, Ukraine, England, USA, Uzbekistan, Venezuela, Vietnam und Jemen.       

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