Elektronische Ausstellung von Unfall- und Krankenversicherungen für ausländische Staatsangehörige die eine Reise in den Islamischen Republik Iran pla
Elektronische Ausstellung von Unfall- und Krankenversicherungen für ausländische Staatsangehörige, die eine Reise in den Islamischen Republik Iran planen
Gemäß Absatz 3 Artikel 3 der Anweisung zur Unfall- und Krankenversicherung für ausländische Staatsangehörige, die eine Reise in den Islamischen Republik Iran planen, wird hiermit mitgeteilt, dass ab dem 21. Mai 2024 die Versicherungen für ausländische Staatsangehörige über das elektronische Visa-System in Zusammenarbeit mit dem Hauptkonsortium der Zentralen Versicherung ausgeführt werden und wie folgt bekannt gegeben werden. Die Ausstellung des genannten Versicherungsscheins erfolgt über das elektronische Visa-System.
Die Ausstellung des Versicherungsscheins erfolgt vollständig elektronisch und ist so konzipiert, dass es nach Ausstellung an die angegebene E-Mail-Adresse des Visa-Antragstellers gesendet wird.
Alle ausländischen Staatsangehörigen, die für die Einreise in das Land ein Visum benötigen, sind neben der Visumgebühr auch verpflichtet, die Gebühr für die Ausstellung des Versicherungsscheins wie folgt zu zahlen.
- Betrag von 10 Euro für alle einmaligen oder zweimaligen Visa zur Einreise in den Islamischen Republik Iran mit einem maximalen Aufenthalt von 90 Tagen. Ebenso für dreimonatige Mehrfachvisa.
- Betrag von 12 Euro für sechsmonatige Mehrfachvisa.
- Betrag von 15 Euro für einjährige Mehrfachvisa.