News Agency:Nachrichten
0
Anweisung zur Beseitigung von Hindernissen und Problemen für ausländische Staatsbürger wegen der Corona-Beschränkungen an den Grenzen
Anweisung zur Beseitigung von Hindernissen und Problemen für ausländische Staatsbürger wegen der Corona-Beschränkungen an den Grenzen
Anweisung zur Beseitigung von Hindernissen und Problemen für ausländische Staatsbürger wegen der Corona-Beschränkungen an den Grenzen Punkt 1:  Alle ausländischen Staatsbürger, die in Iran wohnhaft sind und  nach dem  22.11.2019 mit einer gültigen Visa-Genehmigung das Land Iran verlassen haben  und  in der  eingehaltenen Zeit wegen der Corona Beschränkungen nicht rechtzeitig nach Iran zurück kommen konnten,  können  an den Grenzen  ein 14 tägiges, kostenloses  Visum  für die  Verlängerung ihres Aufenthalts erhalten, vorausgesetzt  sie  melde  sich bis zum 21.12.2020  an der Grenze .   Punkt 2:  Alle ausländischen Staatsbürger, die in Iran wohnhaft sind und nach dem 22.11.2019 mit einer Aufenthaltsgenehmigung  das Land verlassen haben  und wegen der Corona Beschränkungen in der eingehaltenen Frist nicht ins Land zurück kommen konnten, können ohne jegliche Beschränkungen in das Land einreisen, vorausgesetzt  sie melden bis zum 21.12.2020 an der Grenze.   Punkt 3:  Alle ausländischen Staatsbürger, die vor dem Ausbruch des Coronavirus, vor dem 22.11.2019, mit der Aufenthaltserlaubnis  und gültigem Visum das Land verlassen haben und aufgrund der Corona Beschränkungen nicht in das Land zurück kommen konnten,  werden wie folgt behandelt:   A: diejenigen, die einen festen Wohnsitz mit Aufenthaltsgenehmigung haben, erhalten mit der erneuten Einriese mit der Verspätung von mehr als 3 Monaten      , müssen ein Visum für 14 Tage erhalten. Dieses Visum ist kostenpflichtig und man darf vorab das Land nicht verlassen.   B: Geistliche Personen von der Jameatol Mostafa, die im Besitz der Aufenthaltsgenehmigung sind          mit der Verspätung  zur Einreise-Frist, erhalten ein kostenloses 14 tägiges Visum. Damit dürfen sie das Land vorerst nicht verlassen, bis ihre Aufenthaltserlaubnis wieder ausgestellt ist.   C: Personen, deren Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, (ausser sie sind aus den Ländern, mit denen das Land Iran eine Vereinbarung für die Staatsbürger OHNE-VISA geschlossen hat),    müssen von den iranischen Auslandsvertretungen ein gültiges Visa beantragen.   D: Staatsbürger, die in Iran Ansässig sind und mit deren Ländern Iran ein Abkommen zum Nicht Visabrauch-geschlossen hat, müssen auf jeden Fall , ob mit gültigem Visum oder abgelaufenen Visum , falls sie mit Verspätung und nicht eingehaltener Frist zur Rückreise an die Grenze kommen, erhalten ein kostenloses 14tägiges Visum. Sie dürfen bis zur Wiedererlangen des gültigen Visums das Land nicht verlassen.    
© 2019 - economy@mfa.ir