Zur Kenntnisnahme
Stand: 09.12.2016
Zur Beglaubigung von Dokumenten bitten wir, Folgendes zu beachten:
1. Beglaubigt werden nur solche Dokumente, die den Stempel und die Unterschrift der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder des Landgerichts oder des Regierungspräsidenten oder des Auswärtigen Amts tragen.
2. Ein Exemplar des zu beglaubigenden Dokumentes muss für den Verbleib in unseren Akten beigefügt werden. Auch dieses Exemplar muss seitens der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder des Landgerichts oder des Regierungspräsidenten oder des Auswärtigen Amts beglaubigt sein. (Bitte keine fotokopierten Dokumente!)
3. Die Gebühren für die Beglaubigung können durch Banküberweisung oder direkt bei der Botschaft per EC-Karte bezahlt werden.
4. Bei Erledigung auf dem Postwege muss den Dokumenten ein Freiumschlag, auf dem die vollständige Anschrift angegeben worden ist, beigefügt werden.
5. Gesundheitszertifikate werden nur zusammen mit einer Handelsrechnung und den Ursprungszeugnissen beglaubigt.
Bestätigung von Urkunden und geschäftlichen Dokumenten
(Finanz- und Vermögensangelegenheiten)
Legalisierungsgebühren
Nr.
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Art des Dokumentes
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Euro
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1
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Bestätigung Stempel von dem Iranischen Aussenministerium
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5
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2
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Bestätigung von Arztbescheinigunen mit Stempel von Landesärztekammer und andere Bescheinigungen wie Meldebescheinigung und Sheidungsurteil (Stempel von Amtsgericht)
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30
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3
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Bestätigung von Urkunden und geschäftlichen Dokumenten
(Finanz- und Vermögensangelegenheiten)
Bestätigung der Kreditfähigkeit und des Firmenkapitals (Bilanzen, Satzungen, amtliche Mitteilungen, Inserate über Firmenkapital, Liste der Forderungen von Generalversammlungen, Bescheinigung über Aktienanteile, Geschäftsverträge, etc.)
Bestätigung der Kreditfähigkeit und des Kapitals von Geschäftsleuten (bei Vorlage ausreichender Unterlagen wie Gewerbeschein, Bescheinigungen über Investitonen, Bescheinigung über Geschäftseigentum, etc.)
Bestätigungsschreiben für Firmenvertreter
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60
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4
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Bestätigung von Rechnungen über den Verkauf von Waren// Bestätigung von Ursprungs- und Bestimmungszeugnissen für Waren (bei Angabe des in der vorgelegten Rechnung genannten Wertes oder Betrages)
Von (1-150 Euro)
Von 5 (151-1500 Euro)
Von (1501-7500 Euro)
Von (7501-15000 Euro)
Von (15001-75000 Euro)
Mehr als 75001 Euro
Ohne Angabe von Warenwert oder Free SALE Bescheinigungen
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20
70
120
240
500
1000
1000
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5
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Bestätigung des einwandfreien Zustands von Waren bzw. deren Schadhaftigkeit, Bescheinigung über den Warenstandard, Bescheinigung über die Inspektion von Waren, Bescheinigung über den hygienischen Zustand von Waren, etc. (bei Angabe des in der vorgelegten Rechnung genannten Wertes oder Betrages)
Bestätigung von Gesundheitszertifikate
Von (1-150 Euro)
Von (151-150000 Euro)
Von (150001-1500000 Euro)
Mehr als (15000001 Euro
Ohne Angabe von Warenwert
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50
110
200
400
400
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Bankverbindung :Frankfurter Sparkasse ,
IBAN DE 90 500502010000103960
BIC : HELADEF 1822
Tel:+49 ( 0 ) 69 - 56 00070
Email: fra.legalization@mfa.gov.ir